Rückvergütung durch die Sozialversicherung

Ich bin als Heilmasseur bei den Versicherungen gelistet. Das bedeutet, dass Sie im Anschluss an die Heilmassage den Kostenersatz von der Versicherung Rückvergütet bekommen.

Ablauf der Rückvergütung

Sie haben Beschwerden, dann sprechen Sie mit ihrem Hausarzt, ob eine Indikation zur Massage besteht. Wenn dieser Ihnen eine Überweisung/Verordnung mit Diagnose ausstellt, vereinbaren Sie einen Termin bei mir. Ich versuche die Wartezeiten für den Ersttermin so kurz wie möglich zu halten. Bei diesem Ersttermin bringen Sie die ärztliche Überweisung/Verordnung und etwaige Befunde mit. Der Termin dauert bis zu einer Stunde. Wobei eine halbe Stunde für eine detaillierte Anamnese mit Verlaufsplanung, sowie Einteilung und Besprechung der Massagetechniken vorgesehen ist. Die Einreichung zur Bewilligung der Überweisung/Verordnung über nehme ich für Sie und erkläre Ihnen das weitere Vorgehen. Sie bezahlen bei mir entweder jede Behandlung einzeln oder einen 5er 10er Block. Im Anschluss an die Behandlung erhalten Sie von mir die Gesamtrechnung, wobei die Einreichung bei der Versicherung wieder ich für Sie übernehme.

Checkliste

  • Überweisung/Verordnung vom Hausarzt besorgen
  • Termin bei mir vereinbaren, entweder telefonisch oder Online
  • Zum Ersttermin bringen Sie bitte die Überweisung/Verordnung vom Hausarzt, vorhandene Befunde, ev. Handtuch oder Decke mit.
  • Jeder Termin wird bei mir gleich verrechnet, entweder einzeln oder mittels eines Gutscheins als 5er / 10er Block.
  • Die Einreichung der Überweisung/Verordnung übernehme ich für Sie.
  • Nach Abschluss erhalten Sie eine Gesamtrechnung.
  • Die Einreichung der Rechnung und der bewilligten Überweisung/Verordnung übernehme ich wieder für Sie. Hierfür erhebe ich von Ihnen Ihre Kontodaten.
  • Sie bekommen von der Versicherung einen Kostenanteil Rückvergütet.